Administrative Dienstleistungen auf Mallorca

Administrative Dienstleistungen für Nicht-Residenten in Spanien

Bei STEIN VON LIEBIG ABOGADOS verstehen wir die spezifischen Bedürfnisse von Nicht-Residenten in Spanien, die vor einzigartigen Herausforderungen bei der Abwicklung rechtlicher und administrativer Vorgänge stehen. Deshalb bieten wir eine umfassende und personalisierte Lösung, um Ihre Integration zu erleichtern und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Von der Beantragung der NIE bis hin zur Beschaffung von Meldebescheinigungen, Wohnsitznachweisen, Fahrzeuganmeldungen und Steuerzahlungen begleiten wir Sie bei jedem Schritt des Prozesses. Wir sorgen dafür, dass jede Formalität klar, effizient und unkompliziert abläuft.

Darüber hinaus übernehmen wir spezialisierte Verfahren wie die Registrierung von Booten. Wir kümmern uns um alle erforderlichen Dokumente, um eine reibungslose Übertragung oder Registrierung sicherzustellen. Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit und Vertrauen in jeder Ihrer Verwaltungsangelegenheiten in Spanien zu bieten.

Mit STEIN VON LIEBIG ABOGADOS haben Sie die Gewissheit, in den besten Händen zu sein, um Ihre administrativen Verpflichtungen zu erfüllen, sodass Sie sich auf den Genuss Ihres Aufenthalts oder Ihrer Investition in Spanien konzentrieren können.

Administrative Dienstleistungen auf Mallorca

Vorteile mit Stein von Liebig

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Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie professionelle Beratung, um Ihr Geschäft sicher und effizient zu starten.

Suchen Sie den besten Start für Ihr Geschäft in Spanien?

Bei STEIN VON LIEBIG ABOGADOS bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für jede Art von Unternehmen. Egal, ob Sie ein bereits gegründetes Unternehmen erwerben oder Ihr Geschäft von Grund auf starten möchten – wir bieten die notwendige rechtliche und administrative Unterstützung, damit Sie Ihre Tätigkeit in Spanien mit Vertrauen und rechtlicher Sicherheit beginnen können.

Wir benötigen:

  • Dokumente, die das Eigentum an dem Boot oder Jetski belegen.
  • Originalkaufvertrag.
  • Dokumente des Verkäufers und Käufers.
    Wir können auch die Registrierung bei der Hafenbehörde und die Abwicklung des Kaufs oder der Miete von Liegeplätzen übernehmen.

Zur Anmeldung eines ausländischen Fahrzeugs benötigen Sie:

  • Zertifikat über die Fahrzeugmerkmale (Homologation).
  • Technische Fahrzeugprüfung (ITV).
  • Zahlung von Zulassungs- und Gemeindesteuern.
    Kontaktieren Sie uns, um den Prozess sicher und effizient abzuwickeln.

Die NIE ist die „Número de Identificación de Extranjero“ (Ausländeridentifikationsnummer) und ist für rechtliche, finanzielle und soziale Angelegenheiten in Spanien notwendig. Sie ist obligatorisch für:

  • Immobilienkäufe.
  • Steuerzahlungen.
  • Arbeit oder Geschäftstätigkeiten.

Sie können die NIE beantragen durch:

  • Persönliches Erscheinen in einem Ausländerbüro in Spanien.
  • Delegation des Verfahrens an unsere Anwälte mit einer notariellen Vollmacht.
    Kontaktieren Sie uns, um den gesamten Prozess unkompliziert abzuwickeln.

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, beträgt die Bearbeitungszeit im Durchschnitt zwei Wochen.

  • Notarielle Vollmacht (falls zutreffend).
  • Beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses oder Ausweises.
  • Ausgefülltes Antragsformular.

Es ist möglich, die NIE am selben Tag mit einem persönlichen Termin zu erhalten. Alternativ können Sie den Prozess durch eine notariell beglaubigte Vollmacht beschleunigen lassen, damit wir diesen für Sie übernehmen.

Die NIE muss bei der notariellen Beurkundung verfügbar sein, um die anschließenden Schritte wie Steuerzahlungen und die Eintragung ins Grundbuch durchführen zu können.

Schreiben Sie uns an info@steinvonliebig.com oder besuchen Sie uns in unserem Büro. Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten.

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