Gründung von Unternehmen auf Mallorca
Gründung von Unternehmen auf Mallorca - sicher und schnell
Bei STEIN VON LIEBIG ABOGADOS bieten wir einen umfassenden Service für die Gründung von Unternehmen auf Mallorca. Wir verfügen über eine breite Palette von bereits gegründeten Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die Ihnen innerhalb von nur 24 Stunden zur Verfügung stehen können. Darüber hinaus kümmern wir uns um alle rechtlichen und administrativen Formalitäten, damit Sie Ihr Geschäft schnell und effizient starten können.
In der Europäischen Union besteht Niederlassungsfreiheit. Das bedeutet, dass jede natürliche oder juristische Person in Spanien ein Unternehmen gründen kann. Dennoch sollten wichtige Aspekte wie Gründungskosten, rechtliche Haftung, steuerliche Anforderungen und die Einhaltung von Vorschriften berücksichtigt werden.
Die Wahl der richtigen Rechtsform wirkt sich direkt auf den Erfolg Ihres Unternehmens aus. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, analysieren Vor- und Nachteile jeder Option und gewährleisten eine optimale steuerliche Ausrichtung für Ihren spezifischen Fall.
Vorteile mit Stein von Liebig
Möchten Sie ein Unternehmen auf Mallorca gründen?
Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie professionelle Beratung, um Ihr Geschäft sicher und effizient zu starten.
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Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für jedes Unternehmen und beginnen Sie Ihre Geschäftstätigkeit in Spanien mit Vertrauen und rechtlicher Sicherheit.
- Eine S.L. ist eine in Spanien weit verbreitete Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen, die Flexibilität und Haftungsschutz bietet.
- Sie kann von EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern gegründet werden.
- Der Geschäftsführer muss eine N.I.E. (Ausländeridentifikationsnummer) beantragen.
- Mindestkapital: 3.000 €, das vor der Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde eingezahlt werden muss.
- Verfügbarkeit des Kapitals: Nach der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister kann das Kapital genutzt werden.
- Erforderliche Dokumente:
- Mindestens drei Namensvorschläge.
- Notariell beglaubigte und ggf. apostillierte Ausweisdokumente und Vollmachten.
- Standardprozess: 1 bis 2 Monate, einschließlich Namensreservierung und Handelsregistereintragung.
- Schnelloption: Bereits gegründete Gesellschaften (Vorratsgesellschaften) sind innerhalb von 48 Stunden verfügbar, mit eingezahltem Gesellschaftskapital.
Nein, die Gründung oder Übertragung kann durch einen Bevollmächtigten mit einer notariell beglaubigten und apostillierten Vollmacht erfolgen.
Ja, gemäß EU-Vorschriften kann eine S.L. ohne zusätzliche Einschränkungen in jedem Mitgliedstaat tätig sein.
- Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftskapital beschränkt.
- Vermögensschutz: Eine S.L. kann Vermögenswerte wie Immobilien schützen, indem sie diese dem Zugriff persönlicher Gläubiger der Gesellschafter entzieht.
- Inaktive S.L.: Eine solche Gesellschaft übt keine geschäftlichen Aktivitäten aus, kann jedoch Vermögenswerte wie Immobilien besitzen.
- Holding-S.L.: Diese übt keine kommerziellen Tätigkeiten aus, um den Vermögensschutz zu gewährleisten.
- Privatsphäre: Der tatsächliche Eigentümer erscheint nicht im Grundbuch, nur die S.L.
- Steuerersparnis:
- Der Verkauf von Geschäftsanteilen einer S.L. löst keine Grunderwerbssteuer aus, im Gegensatz zum direkten Verkauf einer Immobilie.
- Bei einem Verkauf wird die Besteuerung des Wertzuwachses der Immobilie vermieden.
- Vermögensschutz: In einer S.L. gehaltene Vermögenswerte sind vor persönlichen Pfändungen geschützt.
- Der Verkäufer überträgt die Geschäftsanteile der S.L. auf den Käufer.
- Diese Methode reduziert Notarkosten und eliminiert Steuern wie die Grunderwerbssteuer.
Die Körperschaftssteuer liegt zwischen 20 % und 35 %, abhängig von der Unternehmensgröße und anwendbaren Abzügen.
- Erbschaftssteuer: Eine S.L. unterliegt nicht der Erbschaftssteuer, da die Gesellschaft nicht „stirbt“. Die Erben müssen lediglich die Anteile übertragen.
- Einkommensteuer: Der Verkauf von Geschäftsanteilen einer S.L. bietet Steuervorteile im Vergleich zum direkten Verkauf einer Immobilie.
- S.L.N.E.:
- Entworfen für Unternehmer und kleine Unternehmen, mit schnelleren und vereinfachten Verfahren.
- Einschränkungen:
- Der Name muss den Nachnamen eines Gründungsgesellschafters und eine Nummer enthalten.
- Das Gesellschaftskapital muss zwischen 3.012 € und 120.202 € liegen und darf keine Immobilien umfassen.
- Maximal fünf Gründungsgesellschafter.
- Vorteile: Vereinfachte Buchhaltungsprozesse und steuerliche Vergünstigungen.
- S.L.:
- Keine Begrenzung der Anzahl der Gesellschafter oder Einschränkungen bei Name oder maximalem Kapital.
- Kann Immobilien und andere Vermögenswerte besitzen.
- Direktverkauf einer Immobilie: 5 % des Verkaufspreises werden als Steuervorauszahlung einbehalten.
- Verkauf von Geschäftsanteilen einer S.L.: Diese Steuer wird nicht erhoben, wenn die Immobilie über eine S.L. verkauft wird.
Eine spanische S.L. unterliegt nicht den Beschränkungen des deutschen Wettbewerbsrechts und kann Werbestrategien wie Rabatte und vergleichende Werbung ohne Einschränkungen nutzen.