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F.A.Q.’s – Immobilienrecht

Stein von Liebig

Immobilienrecht

Stein von Liebig - Rechtsanwälte

Servicepaket kauf Mallorca

Unser Servicepaket Immobilienkauf beinhaltet die folgenden Dienstleistungen, welche wir Ihnen zu einem Paketpreis iHv. 1% des Kaufpreises (mind. 1.800€, zzgl. MwSt.) anbieten, wenn Sie die Immobilie selbst gefunden haben:
Allgemeine Beratung & Prüfung der vorliegenden Unterlagen
Prüfung auf Lasten, Kontrolle Grundbuch und Kataster
Prüfung der Eigentumsverhältnisse
Falls gewünscht Beauftragung eines Wertgutachtens
Erstellung eines rechtssicheren privatschriftlichen Vorvertrages unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation (Erbrecht, Steuerrecht, Familienrecht) oder Kontrolle des von der Verkäuferseite vorgelegten Vertrages (auf Deutsch/Englisch/Spanisch)
Kommunikation mit Verkäufer(n) oder dessen/deren Vertreter(n) auf Deutsch, Englisch oder Spanisch
Abwicklung der Grundbuch-Löschung löschbarer Lasten (z.B. abbezahlte Hypothek des Voreigentümers)
Erstellung oder Überarbeitung des notariellen Kaufvertrages unter Berücksichtigung Ihrer Situation, Begleitung zum Notartermin bei uns bekanntem zuverlässigem Notar oder Ihrem Wunschnotar
Falls gewünscht Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages in Ihrem Namen mit Vollmacht
Falls gewünscht Abklärungen mit spanischen Banken zur Finanzierung
Grunderwerbssteuerzahlung und Grundbucheintragung
Daneben bieten wir Ihnen folgende weitere Dienstleistungen an, die nicht im o.g. Paketpreis enthalten sind.
Beantragung eines Grundbuchauszuges mit der Aufteilung des gesamten Gebäudes in Untereinheiten und Satzung der Eigentümergemeinschaft, Analyse des Inhalts (Bearbeitungszeit ca. 2-6 Wochen)
Recherche bei der Hausverwaltung bzw. Eigentümergemeinschaft zur finanziellen Situation, z.B. ob größere Ausgaben geplant sind oder ob Schulden anderer Eigentümer existieren
Falls Baumaßnahmen geplant oder Ausübung einer bestimmten Aktivität geplant oder falls z.B. erste Küstenlinie oder Landgrundstück, Prüfung der baurechtlichen Situation bei Gemeinde und Inselrat (Bearbeitungszeit mind. 1 Monat)
Eröffnung eines Kontos in Spanien
Beantragung N.I.E.-Nummer
Aktivierung N.I.E. beim Finanzamt
Anmeldung Telefon/Internet
Anmeldung/Ummeldung Strom/Gas
Anmeldung/Ummeldung Wasserversorger
Ummeldung Eigentümergemeinschaft
Treuhänderische Verwahrung der Anzahlung
Treuhänderische Verwahrung des Kaufpreises
Jährliche bzw. trimestrale Steuererklärungen für Nicht-Residenten
Falls Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, entnehmen Sie dazu weitere Informationen unserem Servicepaket Verkauf.

Immobilienrecht 2

Grundstücks- und Immobilienrecht

Möchten Sie in Spanien eine Immobilie erwerben und benötigen einen Rechtsanwalt, die die dortigen rechtlichen Regelungen genauestens kennt? Rechtsanwältin Stein von Liebig überprüft Ihren Vertrag und hilft Ihnen bei der Beantragung eines spanischen Grundbuchauszuges egal, ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten.

Mietrecht

Er berät Hauseigentümer in allen Fragen und übernimmt auch die Ausarbeitung, Überprüfung und Optimierung von Mietverträgen. Selbstverständlich setzt er die darin geregelten rechtlichen Vereinbarungen durch und berät zu Kündigung.

Immobilienerwerb Mallorca

Immobilienkauf Mallorca – Warum besser mit Rechtsanwalt?
Wer noch nie in Spanien gelebt hat und auch nicht der Sprache mächtig ist, dem wird das eine oder andere „Spanisch“ vorkommen. Einige ausländische Immobilienkäufer vertrauen dem Verkäufer oder dem Makler teils zu sehr und werden sich erst nach dem Kauf über gewisse Dinge klar. Das können Lasten im Grundbuch sein, Modalitäten des Kaufvertrages, die baurechtliche Legalität, Divergenzen zwischen Grundbuch und Realität oder z.B. finanzielle Einstandspflichten. Denken Sie es ist ein erfundener Fall, dass ein Dach eines Landhauses nach ein paar Monaten Besitzzeit einstürzt und dann die Baugenehmigung für die Reparatur nicht erteilt werden kann, da es sich um illegale Bebauung handelt? Leider nein.

Über solcherlei Gesichtspunkte, die gegen den Erwerb einer bestimmten Immobilie sprechen können, wird der Makler, der Verkäufer und selbst der Notar nicht unbedingt mit Ihnen sprechen. Deshalb ist die Begleitung des Immobilienerwerbs in Spanien durch einen neutralen Experten immer anzuraten.

Der spanische Notar – kein Garant für einen sicheren Erwerb
Der Notar nimmt in die Kaufurkunde das auf, was die Parteien an Ihn herantragen und beglaubigt den bereits stattgefundenen Eigentumsübergang an dem Objekt „so wie es im Grundbuch steht“ und so wie im Vorhinein per privatschriftlichem Vorvertrag vereinbart. Es ist allerdings keineswegs eine Seltenheit, dass das Gebäude laut Grundbuch noch „in Bau“ ist oder dass eine Hypothek noch nicht gelöscht wurde. Ebenso ist für den Notar zweitrangig, ob die Beschreibung im Grundbuch der Realität entspricht oder ob die Bebauung legal ist. Im Übrigen kümmert sich ein spanischer Notar nicht abschließend um die Grundbucheintragung.

Verklagen ist keine gute Option
Wenn Sie denken, dass Sie den Kaufvertrag z.B. wegen arglistiger Täuschung vor Gericht für ungültig erklären lassen können oder im Nachhinein Schadenersatz verlangen können, seien Sie sich darüber im Klaren, dass hierfür hohe Kosten entstehen, die Mühlen der spanischen Justiz äußerst langsam mahlen und zudem, wie auch in Deutschland, die alte Weisheit gilt, dass man „vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist“. Der Ausgang eines Verfahrens ist aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen oftmals äußerst ungewiss. Vielleicht hat der Verkäufer den erhaltenen Kaufpreis schon längst wieder ausgegeben oder ist nicht mehr auffindbar. Es ist besser und billiger im Vorhinein in einen sicheren Erwerb zu investieren, als im Nachhinein die Scherben aufzukehren.

Unser Service
Wir bieten Ihnen umfassende rechtliche Beratung und Begleitung in allen Verfahrensstadien des Erwerbs. Wir bereiten den privatschriftlichen und den notariellen Kaufvertrag vor, beantragen die spanischeAusländersteuernummer NIE, überprüfen baurechtliche Gesichtspunkte, wirken auf die Löschung einer möglichen Hypothek oder sonstiger Lasten hin, begleiten Sie zum Notartermin oder vertreten Sie mit einer Vollmacht, nehmen für Sie die Umschreibung im Grundbuch vor, erteilen Einzugsermächtigungen für Steuerzahlungen und Müllabfuhr bei der Gemeinde, zahlen die Grunderwerbssteuer, helfen gerne auch bei der An- und Ummeldung von Telefon/Internet, Wasseranschluss, Strom und/oder Gas und dem Abschluss von Versicherungen. Daneben informieren wir Sie über Ihre Steuerpflichten als Immobilienbesitzer in Spanien. Falls Sie für den Erwerb eine Finanzierung benötigen, holen wir für Sie Angebote bei spanischen Banken ein.

In manchen Konstellationen kann der Erwerb durch eine spanische Gesellschaft (S.L.) oder eine ausländische juristische Person (z.B. GmbH) interessant sein. Wir beraten Sie auch hierzu gerne.

Der Ablauf
Sie können sich mit einem Makler oder privat auf die Suche nach Spanienimmobilien begeben. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne (kostenlos) eine Liste mit Webseiten zur Immobiliensuche. Wenn Sie ein Objekt gefunden haben, das Ihre Erwartungen erfüllt, unterschreiben Sie nichts, leisten Sie keine Anzahlung und lassen Sie die Immobilie überprüfen. Wer nicht die lokalen Gegebenheiten kennt und nicht fließend Spanisch spricht, für den wird der Immobilienkauf in Spanien sonst zum Lottospiel mit den hart erarbeiteten Ersparnissen. Ein Makler oder Verkäufer, der nichts zu verheimlichen hat, hat auch nichts gegen Einschaltung eines neutralen Experten. Wenn hingegen Druck aufgebaut wird („Vorvertrag noch diese Woche“ „Verkäufer nur noch diese Woche vor Ort“ „Keine Zeit für Vorprüfungen“) ist meist kein gutes Zeichen. Es muss VOR Unterzeichnung des Vorvertrages geprüft werden, ob alles seine Ordnung mit der Immobilie hat und ob alle notwendigen Dokumente vorliegen, denn der Vorvertrag ist rechtswirksam und bindet die Parteien.

Treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen. Lassen Sie sich nicht vom Meer und dem schönen Wetter täuschen. Auf Mallorca gelten nicht die gleichen Standards, wie sie in Nordeuropa gelten! Seien Sie kritisch, unterschreiben Sie nichts vorschnell, leisten Sie keine vorschnellen Anzahlungen.

Alternative Wege der Immobilienübertragung
Gerne beraten wir Sie auch zu weiteren Möglichkeiten der Übertragung von Immobilieneigentum in Spanien. Zu nennen sind insbesondere Schenkung oder z.B. Tausch oder sog. Auflösung des Miteigentums bzw. Übertragung eines Miteigentumsanteils „extinción de condominio“, üblich nach Trennung oder Ehescheidung oder unter Miterben, wobei mit letzterem Übertragungsweg teils die Grunderwerbssteuer iHv. 8-10% vermieden werden kann.

Honorar
Unser Honorar beträgt zwischen 0,5 und 2% des Kaufpreises.

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