VERWALTUNG
Entspannen Sie sich, wir helfen Ihnen!
UNSEREN DIENSLEISTUNGEN
In unserer Kanzlei STEIN VON LIEBIG bieten wir alle behördlichen Dienstleistungen für Nicht-Residenten an, wie z.B. die Beantragung von NIE, Residencia, Meldebescheinigungen, Kfz-Zulassungen, Steuerzahlungen. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!
BOOTS- UND YACHTREGISTRIERUNG
Stein von Liebig Rechtsanwälte übernimmt alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Umschreibung von Sportbooten und Motorbooten aller Art beim Kauf oder Verkauf an Privatpersonen oder Unternehmen. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass die Transaktion reibungslos verläuft und Sie sich unnötige und kostspielige Reisen ersparen.
Welche Dokumente benötigen wir?
1. die Dokumente, die das Eigentum am Boot oder Jetski belegen
2. das Original des Kaufvertrags
3. Dokumente des Verkäufers und des Käufers.
Die Kanzlei Stein von Liebig Abogados kann für Sie auch die Anmeldung von Sportbooten und Motorbooten aller Art bei der Capitanía Marítima sowie den Kauf oder die Anmietung eines Liegeplatzes übernehmen.
Fordern Sie Informationen und einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über die Kontakt-E-Mail oder direkt in unserem Büro an.
ZULASSUNG EINES KFZ IN SPANIEN
Nach Wohnsitznahme in Spanien muss Ihr mitgebrachtes Kraftfahrzeug, das dauerhaft in Spanien bleiben soll, auf ein spanisches Kennzeichen umgemeldet werden.
Vor Einfuhr Ihres Kraftfahrzeuges nach Spanien überprüfen Sie bitte, ob dieses mit all seinen technischen Daten (nicht nur Marke und Modell) in Spanien angemeldet werden kann, denn es kann durchaus sein, dass ein Kraftfahrzeug zwar für den deutschen, aber nicht für den spanischen Straßenverkehr zugelassen ist. Nähere Informationen darüber erhalten Sie bei Ihrem Vertragshändler oder der Generalvertretung Ihres Fahrzeugherstellers, die Ihnen auch bei der Beschaffung der für die Anmeldung in Spanien notwendigen Bescheinigung (Certificado de caracteristicas) behilflich sein können.
Es wird empfohlen, Ihr Kraftfahrzeug noch vor Überführung nach Spanien, von einer deutschen Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen oder auf ein Ausfuhrkennzeichen an- bzw. ummelden zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass Ihr Kraftfahrzeug nach erfolgter Anmeldung in Spanien nicht mehr in Deutschland abgemeldet werden muss.
Sollten Sie Ihr Kraftfahrzeug mit einem „normalen“ deutschen Kennzeichen nach Spanien überführt haben, so ist zur Anmeldung in Spanien eine vorherige Außerbetriebsetzung/Abmeldung durch eine deutsche Auslandsvertretung nicht notwendig.
Für die Anmeldung Ihres Kraftfahrzeuges in Spanien werden von der spanischen Zulassungsbehörde (Jefatura de Tráfico) die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II im Original benötigt. Sollten Sie nicht mehr über beide Zulassungsbescheinigungen im Original verfügen, so müssen vor Anmeldung in Spanien bei der zuständigen deutschen Zulassungsbehörde Ersatzdokumente beantragt werden. Eine Beantragung oder Ausstellung von Ersatzdokumenten durch eine deutsche Auslandsvertretung ist nicht möglich.
Bei der Anmeldung Ihres Fahrzeuges wird von den spanischen Behörden eine Anmeldesteuer (impuestos de matriculación) erhoben, von der Sie befreit werden können, wenn Sie innerhalb von 2 Monaten nach Wohnsitznahme in Spanien den Nachweis erbringen, dass Sie zuvor für mindestens ein Jahr im Ausland wohnhaft waren und das Fahrzeug sich während dieser Zeit für mindestens sechs Monate in Ihrem Besitz befand.
Eine dafür notwendige Wohnsitzbescheinigung kann Ihnen von einer deutschen Auslandsvertretung in Spanien unter Vorlage eines Auszuges aus dem Melderegister Ihres letzten deutschen Wohnortes, in dem das An- und Abmeldedatum verzeichnet sein muss, ausgestellt werden.
Nach hier vorliegenden Informationen sind für die Anmeldung Ihres Fahrzeuges in Spanien folgende Schritte notwendig:
- Beschaffung eines „Certificado de caracteristícas“ (Homologisierung)
- Spanische Hauptuntersuchung (ITV)
- Zahlung der Anmeldesteuer und KFZ-Steuer (Impuestos de Matriculación und Impuesto Municipal).
Unter Vorlage der o.a. Bescheinigungen wird Ihnen von der zuständigen spanischen Zulassungsbehörde (jefatura de tráfico) die spanische Zulassung (permiso de circulación) ausgestellt.
Für nähere Informationen bezüglich der Anmeldung Ihres Fahrzeuges in Spanien wenden Sie sich bitte direkt an die für Ihren spanischen Wohnort zuständige spanische Zulassungsbehörde.
Innerhalb der EU erfolgt die Unterrichtung, dass ein Kraftfahrzeug in einem anderen Mitgliedsstaat der EU angemeldet wurde, grundsätzlich automatisch zwischen den nationalen Straßenverkehrsbehörden, so dass keine gesonderte Abmeldung durch den Fahrzeughalter mehr notwendig ist.
WIE ERHALTE ICH EINE NIE-NUMMER IN SPANIEN?
Wenn Sie nach Spanien ziehen, benötigen Sie im spanischen Bürokratiedschungel bestimmte Papiere, um arbeiten, studieren oder eine Immobilie kaufen zu können. Es kann ziemlich überwältigend sein, sich da durchzuarbeiten, aber wir sind für sie da und helfen Ihnen bei der wichtigsten Sache, die Sie als Auswanderer benötigen: die NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero, oder Ausländeridentifikationsnummer). Welche Dokumente sind für die NIE-Nummer in Spanien notwendig? Wie kann ich einen Termin online buchen, um die NIE zu beantragen? Wir haben alle Details.
Die NIE-Steueridentifikationsnummer ist für alle in Spanien lebenden Ausländer obligatorisch und wird für alle rechtlichen, finanziellen, beruflichen und sozialen Angelegenheiten in Spanien benötigt, unabhängig davon, ob Sie in Spanien ansässig oder nicht ansässig sind. Wenn Sie in Spanien arbeiten, Steuern zahlen oder eine Immobilie kaufen möchten, benötigen Sie eine NIE-Nummer.
Als Bürger der Europäischen Union benötigen Sie diese Nummer innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft in Spanien, während Nicht-EU-Bürger ihre Steueridentifikationsnummer normalerweise zusammen mit ihrer spanischen Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Am besten beginnen Sie mit der Beantragung der NIE so schnell wie möglich, denn die spanische Bürokratie kann manchmal etwas kompliziert und entmutigend sein. Hier erklären wir Ihnen, wie Sie eine NIE in Spanien bekommen. Wenn Sie aus dem Vereinigten Königreich kommen, müssen Sie wie andere Nicht-EU-Bürger einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung in Spanien stellen und erhalten eine andere Karte, die TIE.